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KI-Kompetenz: was Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt und wie Sie ihn umsetzen

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, englisch AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen – unter Berücksichtigung von Vorwissen, Erfahrung und Einsatzkontext. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. In der Praxis wird sie mit rollenbezogener Schulung und Nachweisen erfüllt: wer, wann und mit welchem Ergebnis geschult wurde.

Was KI-Kompetenz bedeutet

Die KI-Verordnung versteht darunter die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI-Systemen ermöglichen und das Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden schaffen. Es geht nicht darum, Programmierer auszubilden, sondern darum, dass alle, die KI nutzen oder beaufsichtigen, wissen, was das Werkzeug tut, wo es Fehler macht und welche Regeln gelten.

Für wen die Pflicht gilt

WerMaßnahmen nötig?Hinweis
Anbieter (entwickeln KI oder bringen sie in Verkehr)JaFür das eigene Personal und alle, die ihre Systeme bedienen
Betreiber (nutzen KI beruflich)JaAuch die berufliche Nutzung von KI-Assistenten Dritter
Rein private, nicht berufliche NutzungNeinAußerhalb des Anwendungsbereichs
Organisationen außerhalb der EUMöglichWenn ihre Systeme oder Ergebnisse in der EU verwendet werden

Die Pflicht hängt nicht von der Risikostufe ab: Sie gilt auch für Anwendungen mit minimalem Risiko wie einen Schreibassistenten. Der erwartete Schulungsumfang wächst aber mit dem Risiko und der Verantwortung der Rolle.

Inhalte nach Rolle

RolleEmpfohlene Mindestinhalte
Alle Beschäftigten, die KI nutzenWas KI ist, Grenzen, verbotene Daten, freigegebene Werkzeuge, Prüfung der Ergebnisse, Meldung von Vorfällen
Personen, die KI-gestützte Entscheidungen beaufsichtigenWirksame menschliche Aufsicht, Automatisierungsbias, Transparenz, Dokumentation von Entscheidungen
Verantwortliche für Hochrisiko-SystemeBetriebsanleitung des Anbieters, Risikomanagement, Protokolle und die besonderen Pflichten der KI-Verordnung
Oberste LeitungRisiken für die Organisation, KI-Richtlinie, Verantwortlichkeiten und Rechtsrahmen

Welche Nachweise Sie aufbewahren sollten

Die KI-Verordnung verlangt kein Zertifikat und kein bestimmtes Format, die Organisation muss ihre Maßnahmen aber belegen können. Übliche Nachweise:

Bezug zu ISO/IEC 42001

Wenn Ihre Organisation ein KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001 aufbaut, stützt sich KI-Kompetenz auf die Abschnitte 7.2 (Kompetenz) und 7.3 (Bewusstsein): Dieselben Schulungsnachweise dienen als Beleg für beide Rahmenwerke. Das ISO 42001 Kit auf Deutsch enthält dafür ein Programm für KI-Bewusstsein und KI-Kompetenz (AIMS-AWR-01) sowie einen Kompetenzplan mit Schulungsnachweis (AIMS-COM-01).

Fristen und Änderungen

Die Pflicht aus Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, zusammen mit den verbotenen Praktiken. Der Rest der KI-Verordnung gilt stufenweise, und die Europäische Kommission hat Anpassungen bei einigen Fristen und Pflichten vorgeschlagen. Prüfen Sie den geltenden Text und die Hinweise der zuständigen Behörde (in Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle vorgesehen); dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung.

Kostenlose Probe herunterladen (Englisch) Zum ISO 42001 Kit auf Deutsch (mit KI-Kompetenzprogramm)

Häufige Fragen

Seit wann ist KI-Kompetenz Pflicht?

Seit dem 2. Februar 2025, nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Prüfen Sie, ob spätere Änderungen für Ihren Fall gelten.

Brauche ich ein offizielles Zertifikat über KI-Kompetenz?

Nein. Die KI-Verordnung verlangt kein Zertifikat, sondern Maßnahmen, die die Organisation belegen können muss, zum Beispiel mit Schulungs- und Testnachweisen.

Gilt die Pflicht auch, wenn wir nur KI-Werkzeuge Dritter nutzen?

Ja. Wer KI-Systeme beruflich nutzt, ist Betreiber und muss Maßnahmen zur KI-Kompetenz für sein Personal ergreifen.

Wie oft sollte die Schulung wiederholt werden?

Die KI-Verordnung legt kein Intervall fest. Üblich ist eine jährliche Auffrischung, bei der Einarbeitung neuer Beschäftigter und immer dann, wenn sich Werkzeuge, Richtlinie oder Rechtslage ändern.

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Aktualisiert: 2026-10-20